
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Haben Sie Fragen zur vorgeburtlichen Versicherung, allg. Krankenversicherung, Vesicherunen fr Familien oder zum Spendenprozess? Wir haben die Antworten auf Ihre häufigsten Fragen.
Wir empfehlen Ihnen, sich bereits während der Schwangerschaft mit dem Thema Babyversicherung zu beschäftigen. Sie können einen umfassenden Vergleich anfordern und die beste Versicherung für Ihr Ungeborenes auswählen. Nach der Geburt müssen Sie nur noch den Namen und das Geburtsdatum Ihres Neugeborenen melden, und Ihr Kind ist von Geburt an versichert. Die Prämie wird trotz der vorgeburtlichen Anmeldung erst ab dem Geburtsdatum fällig.
Nein, wenn Sie die Krankenversicherung für Ihr Baby bereits vor der Geburt abschließen, müssen Sie keine Gesundheitsfragen beantworten. Wenn Sie jedoch mit dem Abschluss der Versicherung bis zur Geburt warten, müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden. Dies kann bei Frühgeburten und Geburtsanomalien schwerwiegende Konsequenzen haben und sogar zur Ablehnung von Zusatzversicherungen führen. Daher empfehlen wir Ihnen, die Babyversicherung so früh wie möglich abzuschließen.
Die Grundversicherung und die meisten Zusatzversicherungen können ohne Gesundheitsprüfung vor der Geburt abgeschlossen werden. Die Ausnahme bilden teilweise Spitalversicherungen für die halbprivate und private Abteilung, bei denen nach der Geburt Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen. Dies variiert je nach Krankenkasse.
Die Grundversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss für Ihr Neugeborenes in jedem Fall abgeschlossen werden. Sie haben bis zu drei Monate nach der Geburt Zeit, um Ihr Baby rückwirkend ab dem Geburtsdatum zu versichern. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung nach KVG deckt ärztliche Behandlungen und Krankenhausaufenthalte in der allgemeinen Abteilung im Wohnkanton. Auch eine Nachuntersuchung zwischen der sechsten und zehnten Lebenswoche Ihres Neugeborenen wird von der Grundversicherung übernommen. Zusätzlich werden von Ihrer Krankenkasse drei Stillberatungen bei anerkannten Fachkräften bezahlt. Dennoch werden viele sinnvolle Leistungen von der Grundversicherung nur minimal oder überhaupt nicht abgedeckt, daher empfehlen wir dringend den Abschluss von Zusatzversicherungen für Ihr Baby.
Obwohl bei Kindern eine Franchise von bis zu 600 CHF pro Jahr wählbar ist, ist dies nicht unbedingt ratsam. Kleinkinder müssen häufiger einen Arzt aufsuchen, sei es für Routineuntersuchungen, Impfungen oder aufgrund von Kinderkrankheiten. Daher empfehlen wir generell, für Neugeborene und Kinder eine Franchise von 0 CHF zu wählen.
Auch bei Kindern müssen Sie in der Grundversicherung einen Selbstbehalt von 10 Prozent auf den Betrag zahlen, der die gewählte Franchise übersteigt. Der maximale Selbstbehalt für Kinder beträgt 350 Franken.
Für Kleinkinder ist das Hausarztmodell geeignet, bei dem Sie in der Regel zuerst den Kinderarzt aufsuchen. Noch beliebter ist jedoch das Telmed- oder Callmed-Modell, bei dem Sie zunächst anrufen und sich beraten lassen können. Der Vorteil dieser telefonischen Modelle besteht darin, dass Sie rund um die Uhr, 7 Tage die Woche mit einem Arzt oder Spezialisten sprechen können, da dieser Service kontinuierlich verfügbar ist. Nach dem Anruf haben Sie normalerweise die freie Arztwahl.
Bei den meisten Krankenkassen können Sie Zahnversicherungen bis zum dritten Lebensjahr ohne Zahnarztbesuch und umfangreichen Fragebogen abschließen. Bei anderen Krankenkassen ist dies sogar bis zum sechsten oder siebten Lebensjahr möglich. Zur Sicherheit empfehlen wir jedoch, die Zahnversicherung vor dem dritten Geburtstag abzuschließen.
Kleinkinder sollten immer gut versichert sein, und eine schweizweite Deckung für Spital- und Arztbehandlungen sowie für nicht obligatorische Medikamente ist ein Muss. Notfälle im Ausland sollten ebenfalls bei Bedarf versichert werden. Eine umfassende Unfallversicherung ist ebenfalls sehr zu empfehlen. Darüber hinaus sollten Sie immer eine optimale Deckung für Komplementär- und Alternativmedizin sowie eine gute Spitalversicherung (halbprivat oder privat) in Betracht ziehen. Trotz exzellenter Leistungen ist eine Babyversicherung aufgrund verschiedener Rabatte in der Regel kostengünstig.
Sie können die Krankenversicherung für Ihr Baby vor der Geburt ohne Gesundheitsprüfung beantragen. Da Frühgeburten häufig vorkommen und Ihr Baby in diesem Fall möglicherweise noch nicht versichert wäre, empfehlen wir, die Babyversicherung möglichst früh abzuschließen, spätestens jedoch bis zwei Monate vor dem voraussichtlichen Geburtsdatum. Die Prämie wird erst ab dem Geburtsdatum fällig.
Die Prämien für Kinder sind in der Regel deutlich niedriger als die für Erwachsene. Normalerweise betragen die Kinderprämien nur etwa 20 bis 25 Prozent der Prämien für Erwachsene. In Zürich variieren die Prämien für die Grundversicherung und die Unfalldeckung je nach Krankenkasse und gewähltem Modell zwischen 96 und 166 Franken pro Monat.
Neben den Prämien müssen Sie sich an den Gesundheitskosten mit der Franchise und dem Selbstbehalt beteiligen. Sobald die Franchise erreicht ist, zahlen Sie für Ihr Kind 10 Prozent der weiteren Kosten, bis zu einem Maximalbetrag von 350 Franken.
Es ist wichtig zu wissen, dass Kinder bis zum 18. Lebensjahr und junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr in Ausbildung von der Spitalkostenbeitrag von 15 Franken pro Tag befreit sind.
Die Kosten für Zusatzversicherungen variieren je nach Modell, Wohnort und Anbieter. In Bern können Sie beispielsweise:
Eine halbprivate Zusatzversicherung ab 11 Franken pro Monat abschliessen.
Eine private Zusatzversicherung ab 17 Franken pro Monat abschliessen.
Einige Anbieter bieten Ihnen die Möglichkeit, Zusatzversicherungen bereits im ersten Lebensmonat Ihres Babys abzuschliessen. Auch bei Zusatzversicherungen sind Familienrabatte möglich. Einige Anbieter ermöglichen beispielsweise bei Zahnzusatzversicherungen ein gemeinsames Leistungskonto für die Behandlungen aller Familienmitglieder. Der Vorteil dabei ist, dass, wenn nur eines Ihrer Kinder eine teure Zahnbehandlung benötigt, Sie trotzdem die jährliche Deckungssumme


